MPU Forum

Forum   MPU Archiv   Tour (Hilfe)   MPU-Lexikon   
Kalender 
Kalender EreignisKalender
Sa 04.09.2010
Hinweis für Gäste!
So 05.09.2010
Hinweis für Gäste!
Mo 06.09.2010
Hinweis für Gäste!
Di 07.09.2010
Hinweis für Gäste!
Mi 08.09.2010
Hinweis für Gäste!
Do 09.09.2010
Hinweis für Gäste!
Fr 10.09.2010
Hinweis für Gäste!


Verjährung OWI § 24a    Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, Du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.   zu Favoriten hinzufügen   Druckvorschau  
 MPU-Forum.de Foren-Übersicht -> FAQ Drogen MPU (nur lesen)  
Autor Nachricht
 BeitragVerfasst am: 03.11.2005, 18:55     
TheaOffline
Moderatorin
Moderatorin
Avatar

Beitritt: 16.10.2004
Beiträge insgesamt: 4459
Geschlecht: Weiblich
 
 
 

Verjährung OWI § 24a

dachte bis jetzt die Verjährung beträgt 12 Monate, und hab das auch immer so verkündigt!, weil diese Beratung noch fett RA_gebühren gekostet hat.. flirt LT. Auskunft eines RA also 12 monate ,rechnet sich aus dem angedrohtem Bußgeld von 250 - 1500 Euro ,steigernd im Wiederholungsfall und bei Vorsatz.

dieses wurde im Vekehrsportal ein von mir gernbesuchtes Forum , weil sehr kompetente und nette Leutchen wavey auch mal wieder besprochen.

Hier das war das Endresultat:
zitat:User XYZ

Das BayObLG hat tatsächlich entschieden, dass die Verjährungsfrist für einen fahrlässigen Verstoß gegen § 24a StVG 6 Monate ist, für einen vorsätzlichen aber 1 Jahr.

Dieses Ergebnis befriedigt mich gar nicht

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Nachtrag: Thea

ab 1500 Euro angedrohtem Bußgeld/Geldstrafe ist die verjährung 12 Monate, und das trifft nur bei Vorsatz zu...

 
Antworten mit Zitat
magic bin interessierter laie, durch drugs-mpu im engeren persönlichen Bereich.. wavey nix garantie... nix... mfG Thea hide1
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen
 BeitragVerfasst am: 05.05.2009, 09:44     
TheaOffline
Moderatorin
Moderatorin
Avatar

Beitritt: 16.10.2004
Beiträge insgesamt: 4459
Geschlecht: Weiblich
 
 
 

Nachtrag:

am 1.2..09 trat ein neuer Bussgeldkatalog in Kraft.(strafen wurden deutlich höher.

http://www.alle-autos-in.de/ratgeber/bericht_a24534.shtml

Die Verjährungsfristen haben sich m.W dadurch verlängert, da der §24a StVG dahingehend geändert wurde, daß ein Verstoß jetzt mit maximal 3000 EUR Geldbuße bedroht ist. Als Folge dieser Änderung beträgt die Verjährung jetzt ein Jahr bei fahrlässiger bzw. zwei Jahre bei vorsätzlicher Begehung.(lt. einem juraforum..)

 
Antworten mit Zitat
magic bin interessierter laie, durch drugs-mpu im engeren persönlichen Bereich.. wavey nix garantie... nix... mfG Thea hide1
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen
 MPU-Forum.de Foren-Übersicht -> FAQ Drogen MPU (nur lesen)
Neues Thema eröffnen     Dieses Thema ist gesperrt, Du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.     zu Favoriten hinzufügen     Druckvorschau
Gehe zu:  

 Schnellantwort

 weitere Optionen
 Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1
 
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen :: Beiträge seit dem letzten Besuch
Du kannst keine Beiträge schreiben.
Du kannst auf Beiträge nicht antworten.
Du kannst Deine Beiträge nicht bearbeiten.
Du kannst Deine Beiträge nicht löschen.
Du kannst an Umfragen nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Verjährung in bei MPU mal wieder.. Vo... Blutwurst Diskussionen um Alkohol MPU 13 30.08.2010, 00:58 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Verjährung der Akten bei der FSS wunterlich Rechtliches zur MPU 2 22.07.2010, 01:29 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge MPU Verjährung bei zurückgezogenem An... iwan Diskussionen um Alkohol MPU 21 12.07.2010, 15:13 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Frage über verjährung wedetoto Diskussionen um Alkohol MPU 1 04.11.2008, 15:50 Letzten Beitrag anzeigen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
 


Powered by phpbb, copyright          the phpbb group Template by                      jasidog.com
KFZ-Auskunft.de - Infos, Tipps und alles rund ums Auto
Seite erstellt in 0.07 secs