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Verjährung OWI § 24a
dachte bis jetzt die Verjährung beträgt 12 Monate, und hab das auch immer so verkündigt!, weil diese Beratung noch fett RA_gebühren gekostet hat.. LT. Auskunft eines RA also 12 monate ,rechnet sich aus dem angedrohtem Bußgeld von 250 - 1500 Euro ,steigernd im Wiederholungsfall und bei Vorsatz.
dieses wurde im Vekehrsportal ein von mir gernbesuchtes Forum , weil sehr kompetente und nette Leutchen auch mal wieder besprochen.
Hier das war das Endresultat:
zitat:User XYZ
Das BayObLG hat tatsächlich entschieden, dass die Verjährungsfrist für einen fahrlässigen Verstoß gegen § 24a StVG 6 Monate ist, für einen vorsätzlichen aber 1 Jahr.
Dieses Ergebnis befriedigt mich gar nicht
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Nachtrag: Thea
ab 1500 Euro angedrohtem Bußgeld/Geldstrafe ist die verjährung 12 Monate, und das trifft nur bei Vorsatz zu...
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