2 jahresfrist wurde als Regelfall abgeschafft.
http://www.mpu-forum.de/viewtopic.php?t=7144 dazu auch: §2o FeV http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV20.htm
achtung....ein Userbericht wurde mir bisjetzt bekannt,wo der Landkreis ander´s entschieden hat: http://www.mpu-forum.de/viewtopic.php?p=133928#133928